Familienrecht

Tätigkeitsschwerpunkt

Das Familienrecht ist einer der wichtigsten Teile des Zivilrechts und ist größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es beinhaltet vor allem die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung und Unterhalt.

Das Familienrecht regelt aber auch die Rechtsbeziehung der Eltern zu den Kindern, also das Sorgerecht, das Umgangsrecht und Vaterschaftsrecht.

Zu den Unterhaltssachen gehört neben dem Kindes- und Ehegattenunterhalt auch der Elternunterhalt für pflegebedürftigen Eltern bei Heimunterbringung.

Das Familienrecht ist dem gesellschaftlichen Wandel unterlegen und ändert sich dadurch immer wieder.


Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich durch regelmäßige Fortbildungen immer auf dem aktuellen Stand in diesem Fachgebiet.

Im Bereich des Familienrechts berate ich Sie u. a. in folgenden Bereichen:

  • Notarieller Ehevertrag
  • Trennung
  • Scheidung
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Vollährigenunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Aufenthaltsbestimmungs-Recht
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Teilung des Haushalts
  • Ehewohnung
  • Ehevertrag
  • Trennungs -und Scheidungsfolgen-Vereinbarung
  • Adoption
  • Namensrecht